Mietinteressenten FAQ

FÜR MIETERESSENTEN AUF WOHNUNGSSUCHE

Wegen der vielen Anfragen auf unsere Mietwohnungen scheint es uns sinnvoll, Ihnen mit den folgenden Hinweisen eine Hilfestellung zu geben. Die folgenden Punkte helfen Ihnen zu verstehen, wie Sie Ihre Chancen erhöhen – und hoffentlich auch, dass wir wirklich bestrebt sind, neben der eigentlichen Arbeit (nämlich der Vermietung) allen Bewerbern und Besichtigungsanfragen gerecht zu werden.

  • UNSER AUFTRAG: EINEN MIETER FINDEN

    Wir sind Hausverwalter bzw. Makler. Bezahlt werden wir vom Eigentümer der Wohnung dafür, einen solventen Mieter zu finden.

    Der Mieter soll uns und dem Vermieter das Gefühl vermitteln, mit dessen Eigentum pfleglich und sorgfältig umzugehen und sich die regelmäßigen Mietzahlungen auch leisten zu können.

    Deshalb lassen wir uns eine Selbstauskunft mit „Schufa-Klausel“ ausfüllen und unterschreiben. Die so erhaltenen Informationen helfen dem Vermieter bei der Entscheidung.

  • KONKURRENZ DER MIETINTERESSENTEN

    Meist sind es nur ein paar Interessenten, aber manchmal melden sich über Nacht über hundert wirklich nette Menschen – auf eine Anzeige! Und alle würden am liebsten sofort genau diese eine Wohnung sehen.

  • VIELFALT AN MIETWOHNUNGEN

    Sie sollten wissen, dass wir mehr als nur eine Wohnung im Angebot haben. Sie erleichtern uns die Zuordnung Ihrer Anfrage, wenn Sie die Wohnung benennen, für die Sie sich interessieren.

  • NUR VOLLSTÄNDIGE ANFRAGEN WERDEN BEARBEITET

    Oft haben wir mehr Anfragen, als wir bewältigen können und gleichzeitig erhalten wir etliche Selbstauskünfte per Mail oder Fax, die zum Teil fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt sind.

    Sie können sich vielleicht vorstellen, dass ein solcher Ansturm von uns nicht bewusst provoziert ist, sondern sich ohne unser Zutun ergibt.

    Zeitnah etliche Anfragen, egal ob per Telefon oder per E-Mail, zu beantworten und den jeweiligen Interessenten zu erklären, was sie vergessen haben, ist eine unlösbare Aufgabe.

    In solchen Fällen werden aus Zeitgründen lediglich die vollständigen Unterlagen bearbeitet – bzw. an den Vermieter weitergegeben.

    Bitte lesen Sie deshalb die Hinweise hier und auch auf dem Selbstauskunftsformular sorgfältig durch!

  • UNSER AUFTRAG: EINEN MIETER ZU FINDEN

    Absagen zu erteilen, ist keine angenehme Aufgabe, vor allem wenn uns der Vermieter nur für die Vermietung, nicht für die Absage bezahlt.

    Das manchmal zu viele Mietinteressenten auf eine Wohnung reagieren, ist nicht unser Wunsch, sondern eher ein Versehen. Sofern es die Zeit erlaubt, versuchen wir dennoch, alle Anfragen zu bearbeiten und allen gerecht zu werden.
    Aber bitte bedenken Sie, dass wir nur einen Mietvertrag vermitteln können.

    Bei 100 Anfragen werden 99 Interessenten die Wohnung am Ende nicht mieten können. Die damit verbundene Entscheidung für einen anderen Mietinteressenten bedeutet nicht, dass wir uns gegen Sie entschieden haben – der Vermieter hat sich für jemand anderen entschieden!

  • HÄUFIGE FEHLER VON MIETINTERESSENTEN

    a. Bei Erstkontakt / Besichtigungsanfragen:
    Unser Formular sieht die Angabe einer Rückrufnummer vor, weil wir die Besichtigungstermine telefonisch vereinbaren.
    Wenn Sie vergessen, Ihre Rufnummer anzugeben, können wir Sie auch nicht erreichen.
    Wenn Sie unter der angegebenen Rufnummer nicht erreichbar sind, können wir keinen Termin vereinbaren.
    Wenn Sie sich zuviel Zeit lassen, oder nicht erreichbar sind, kann es sein, daß bereits alle Besichtigungstermine vergeben sind.

    b. Nach der Besichtigung: Mieterselbstauskunft
    Es werden immer zuerst die vollständigen Unterlagen bearbeitet.
    Wenn Sie die Selbstauskunft unvollständig oder fehlerhaft ausfüllen oder Anlagen fehlen, so ist es recht wahrscheinlich, dass der Vermieter sich für jemand anderes entscheidet.
    Wenn Sie uns eine Rückrufnummer mitteilen, aber nicht ans Telefon gehen, können wir Sie nicht erreichen, um eine etwaige Zusage zu erteilen und einen Mietvertragstermin zu vereinbaren. Dann werden wir jemand anderes anrufen.

  • SCHUFA SCORE

    Die Schufaerklärung müssen Sie vor Abschluß des Mietvertrages abgegeben.
    Wir prüfen Ihren Schufa-Score, bevor wir die feste Zusage zur Vermietung für den zukünftigen Vermieter erteilen.

    Eine schlechte Schufa ist nicht generell ein Ablehnungsgrund, aber ein Vermieter wird vermutlich demjenigen mit der besseren Bonität den Vorzug geben.

Mieterselbstauskunft

Auch wenn es eigentlich so logisch klingt, offenbar gibt es bei diesem Thema immer wieder unterschiedliche Sichtweisen und vor allem Erwartungen seitens mancher Vermieter, mit denen auch wir als Makler oder Hausverwalter konfrontiert werden.

  • UNZULÄSSIGE FRAGEN IN DER MIETERSELBSTAUSKUNFT

    Die Mieterselbstauskunft wird leider von vielen Vermietern dazu missbraucht, Lebensgewohnheiten oder sogar die sexuelle Orientierung abzufragen. Das mag für manchen Vermieter interessant sein, es ist jedoch zumindest sehr fragwürdig, diese Informationen zu fordern.

    Oftmals verkennen Vermieter dabei auch, dass solche Fragen nicht nur unzulässig, sondern zudem auch ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz sind.

  • AUSNAHMEN

    Es gibt jedoch auch Ausnahmen, z.B. bei kleineren Mehrfamilienhäusern, in denen die Vermieter selbst auch wohnen und deshalb durchaus auch leicht erhöhte Auflagen machen können, weil sonst ein Leben im selbst genutzten Eigentum beeinträchtigt sein könnte.

    Wohnt zum Beispiel der Vermieter selbst im Erdgeschoß eines hellhörigen Hauses, so kann er auch die Vermietung an Familien mit Kleinkindern ausschließen, weil in diesem Fall mit einem erhöhten Lärmpegel zu rechnen ist.

    Aber das ist – vor allem in unserem Fall, wo wir hauptsächlich Wohnung aus dem Hausverwaltungsbestand vermieten – ohnehin eher die Ausnahme, weswegen wir uns hier mit dieser Fragestellung nicht näher auseinandersetzen wollen.

  • ZULÄSSIGE FRAGEN IM RAHMEN DER MIETERSELBSTAUSKUNFT

    Abgefragt werden dürfen in der Mieterselbstauskunft lediglich generelle Informationen zur Bonität. Dazu gehören neben den Angaben zur Person (Name, Alter, bisherige Anschrift u. ä.) auch solche zu dessen finanziellen Situation. Denn der Vermieter hat natürlich ein berechtigtes Interesse daran, im Vorfeld zu erfahren, ob der Bewerber sich die Miete auch nachhaltig, neben den normalen Lebenshaltungskosten auch leisten kann.

    Es ist logisch und das gute Recht des Vermieters, beim Vorliegen mehrerer Selbstauskünfte demjenigen den Vorzug zu geben, der die bessere Bonität hat.

    Auch kann im Vorfeld nach Haustieren gefragt werden, bzw. Mieter mit Tieren generell ausgeschlossen werden, wenn der Vermieter selbst z.B. eine Allergie gegen Tierhaare hat.

  • WANN MUSS DER MIETINTERESSENT AUSKUNFT GEBEN

    Der Vermieter darf vor der ersten Besichtigung keine vollständige Selbstauskunft abfragen, um im Vorfeld Interessenten ausschließen zu können, sobald jedoch der Mieter die Wohnung gesehen hat und eine eindeutige Willenserklärung abgibt, dass er oder sie die Wohnung mieten möchte, dann ist es für den Mietinteressenten an der Zeit „die Hose herunter zu lassen“ und die vorgenannten Fragen ehrlich und vollständig zu beantworten.

  • SCHUFA, CREDITREFORM ODER ANDERE AUSKUNFTEIEN

    Der Vermieter darf die Angaben natürlich überprüfen und wird dies zumeist auch tun.

    In unserem Fall geschieht das über die Schufa. Die Schufa ist eine Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie ist deswegen sehr aktuell und vollständig, weil ihr fast alle Banken und Mobilfunkanbieter angeschlossen sind.

    Deshalb ist es für unsere Hausverwaltung eine Art Ritterschlag gewesen, dass wir uns dieser Gemeinschaft anschließen konnten und hat die Mietausfallrisiken für unsere Auftraggeber auf ein Minimum reduziert.

  • SCHLECHTE SCHUFA, GENERELL KEINE CHANCE?

    Nein, nicht unbedingt. Hat ein Mieter schlechte Schufa-Einträge muss das nicht generell ein Hinderungsgrund für eine Vermietung sein, wenn er sie schlüssig belegen kann und uns glaubhaft vermitteln kann, dass wir uns um die pünktliche und vollständige Zahlung der Miete keine Sorgen machen müssen.

  • LÜGEN IN DER MIETERSELBSTAUSKUNFT

    Verschweigt ein Mietinteressent jedoch seine schlechten Schufa-Einträge in der Mieterselbstauskunft, dann ist das vertrauensvolle Vermieter / Mieterverhältnis bereits gestört, bevor es beginnen kann. Es ist dann mehr als unwahrscheinlich, dass unsere Auftraggeber einem solchen Mietinteressenten noch den Vorzug geben.

    Kommt eine nicht wahrheitsgemäße Auskunft über die finanziellen Verhältnisse erst im späteren Verlauf des Mietverhältnisses heraus, so kann das erhebliche Konsequenzen haben. Der Vermieter kann sofort, fristlos und außerordentlich das Mietverhältnis kündigen und nebenbei auch noch Schadenersatz einfordern.

    Dies ergibt sich bereits aus der gesetzlich vorgeschriebenen Anfechtungsfrist, die im Fall der arglistigen Täuschung ein Jahr beträgt (§ 124 Abs. 1 BGB). Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der der Vermieter bzw. dessen Hausverwalter die Täuschung entdeckt.

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