Der Immobilienverband IVD hat die Regeln zur Berufsausübung der Immobilienmakler für seine Mitglieder verschärft. Auf dem Deutschen Immobilientag des IVD hat die Mitgliederversammlung der Neufassung der Standesregeln des Verbandes zugestimmt. „Die Standesregeln des IVD sind ein wichtiger Bestandteil der Regeln für den Umgang von Immobilienmaklern untereinander und mit ihren Kunden“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des Immobilienverbands IVD. „Die Standesregeln dienen deshalb aktiv dem Schutz von Verbrauchern. Der IVD setzt damit seinen konsequenten Weg für den Schutz der Interessen von Verbrauchern bei Immobiliengeschäften fort“, so Schick.
Mit den Standesregeln schließt der IVD die Lücke, die der Gesetzgeber bei der Berufsausübung von Immobilienmaklern hinterlässt. „Die tatsächliche Aufsicht über das Geschäftsgebaren der Immobilienmakler hat der Gesetzgeber weitgehend aus der Hand gegeben. Immer wieder wird seitens der Politik betont, dass hier der Immobilienverband IVD als einziger bundesweiter Verband der Immobilienmakler und weiteren Berufe in der Immobilienwirtschaft eine wichtige Rolle einnimmt“, fasst IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling die Erwartungen an den IVD zusammen. „Der IVD hat daher mit den Standesregeln, den Wettbewerbsregeln und den Geschäftsgebräuchen für Gemeinschaftsgeschäfte ein enges Korsett an Verhaltensregeln für seine Mitglieder aufgestellt“, so Kießling weiter. „Kern unseres Anliegens ist es, dass das Fehlverhalten von Immobilienmaklern bei der Vermittlung von Immobilien durch den Verband geahndet werden kann.“ Der Verband habe Instrumentarien, die vom Verweis bis zum Ausschluss des Mitgliedes reichen. Im Interesse aller Mitglieder und des gesamten Berufsstandes der Immobilienmakler nehme der IVD hier seine Verantwortung als Markt-Korrektiv wahr. „Die Regeln, die der IVD zur Kontrolle des Verhaltens seiner Mitglieder setzt, sind in anderen Ländern unter dem auch bei uns gebräuchlichen Begriff des Code of Ethics bekannt“, ergänzt der IVD-Präsident.
In den Standesregeln sind die Vorschriften zur Durchführung von Aufträgen, zur Bewerbung von Immobilienangeboten, bei der Beendigung von Makler-Aufträgen und zum Umgang unter Immobilienmaklern zusammengefasst. „Die Standesregeln greifen dann ein, wenn der Gesetzgeber beispielsweise die Frage nach dem Vorliegen eines konkreten Auftrags vor Tätigwerden des Immobilienmaklers nicht geregelt hat. Der IVD hat in seinen Standesregeln festgelegt, dass ein konkreter Auftrag bestehen muss, damit ein Mitglied des IVD eine Immobilie aktiv am Markt anbieten darf“, erläutert Jürgen Michael Schick. „Dem IVD geht es darum, den Umgang mit den Verbrauchern einwandfrei zu regeln und den Umgang der Immobilienmakler untereinander genauer zu erfassen. Deshalb haben wir mit der Neufassung der Standesregeln verschiedene Beispiele aufgenommen, die aus Sicht des IVD ein nicht einwandfreies Verhalten von Immobilienmaklern darstellen. Diese Fälle wollen wir zukünftig durch unser Schiedsgericht noch besser ahnden können“, so Schick.
Die Mitgliederversammlung des Immobilienverbandes IVD, die Mitte Juni in Mainz getagt hat, hat die verschärften Standesregeln einstimmig verabschiedet.
Berlin, 15. Juni 2010