Aufgrund eines Artikels aus der Braunschweiger Zeitung hatten wir als etablierter Immobilienmakler und Hausverwalter aus Braunschweig einige Reaktionen aus der Kundschaft (Suchkunden und Anbieter von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern) und auch der Mieterschaft.
Die von der Journaille künstlich befeuerte Hysterie – die wir von Beginn an zu glätten versuchen – schlägt nun um. Aber wir dürfen Sie beruhigen. Artikel wie der folgende basieren nicht auf neuen oder echten Kenntnissen, sondern auf dem dringenden Bedürfnis Schlagzeilen zu produzieren.
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!
Wir haben Sie schon immer gebeten, sich nicht bange machen zu lassen – und auch in Zeiten angeblicher, totaler Verknappung und dem angeblichen Erliegen des Immobilienmarktes konnten wir Ihnen schöne und marktgerecht gepreiste Immobilien vermitteln, weil die Realität eben auch andere Farben zulässt als die Schwarz- und Weißmalerei der Journaille.
Lesen Sie den folgenden Artikel aufmerksam. Insbesondere Braunschweig war schon immer ein ruhiger Immobilienmarkt, ohne extreme Ausschläge – weder in die eine – noch in die andere Richtung. Die Preise sind langsam und gesund gestiegen – und sie werden auch weiter steigen – selbst wenn es zwischenzeitlich auch mal Phasen der Entspannung gibt.
Bleiben Sie entspannt und uns gewogen!
dass in Norddeutschland die Wohnungsmieten in Braunschweig am stärksten gestiegen sind?
Die Ratingagentur Feri kam in einer Studie über den Anstieg der Wohnungsmieten (von 2007 bis 2012) in Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern kürzlich zu dem Ergebnis, dass Braunschweig mit einem Zuwachs von über 30 Prozent in Norddeutschland den höchsten Anstieg verzeichnete und deutschlandweit hinter Karlsruhe und Ulm an dritter Stelle liegt. Wir fragten den Braunschweiger Immobilienexperten Maic Wolter, geschäftsführender Gesellschafter der Jo. Wolter Immobilien GmbH, nach den Ursachen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2012 entschieden, dass dem Mieter einer Wohnung gekündigt werden darf, wenn er die Miete wegen eines Mangels mindert, den er jedoch selbst verursacht bzw. mit verursacht hat (AZ VIII ZR 138/11).